Absicherung für Beamte bei Dienstunfähigkeit – Was Sie wissen müssen
Als Beamter übernehmen Sie Verantwortung für die Gesellschaft – sei es im klassischen Verwaltungsdienst oder im uniformierten Dienst bei Polizei, Zoll, Feuerwehr und Justizvollzug. Doch was passiert, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dienstfähig sind? Die meisten Beamten verlassen sich auf die Versorgung durch den Dienstherrn. Doch hier gibt es wichtige Unterschiede – und oft auch Versorgungslücken, die Sie kennen sollten.
Was bedeutet Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähig sind Beamte, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst zu verrichten. Dies wird durch den Amtsarzt festgestellt. Für uniformierte Beamte (Polizei, Feuerwehr, Zoll, Justiz) gibt es eine Besonderheit: Sie gelten bereits dann als spezifisch dienstunfähig, wenn sie die besonderen Anforderungen des Vollzugs- oder Einsatzdienstes nicht mehr erfüllen können – selbst wenn sie theoretisch andere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst übernehmen könnten.
Absicherung durch den Dienstherrn – was leistet das Ruhegehalt?
Beamte auf Lebenszeit haben im Falle einer Versetzung in den Ruhestand Anspruch auf Ruhegehalt. Dieses ist jedoch nicht immer ausreichend und hängt von mehreren Faktoren ab:
Wie hoch ist die Leistung bei einem Dienstunfall?
Wird die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall oder eine dienstlich verursachte Krankheit ausgelöst, greift die Unfallfürsorge. In diesem Fall erhalten Sie ein erhöhtes Ruhegehalt, mindestens 66,67 % der letzten Bezüge – das ist eine vergleichsweise gute Absicherung.
Wie hoch ist die Leistung bei einem Freizeitunfall oder Krankheit:
Anders sieht es aus, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Freizeitunfall oder eine Erkrankung verursacht wurde. Dann gibt es kein erhöhtes Ruhegehalt. Stattdessen richtet sich die Versorgung nach den ruhegehaltsfähigen Dienstjahren:
- Erst nach 5 Jahren Wartezeit besteht ein Anspruch auf Ruhegehalt,
- Das Ruhegehalt beträgt dieses zu Beginn meist nur ca. 35–40 % der letzten Bezüge, abhängig von der Dauer der Dienstzeit.
Versorgungslücke: Gerade bei jüngeren Beamten mit wenigen Dienstjahren kann die Versorgung deutlich unter dem gewohnten Einkommen liegen.
Besondere Situation für Beamte auf Widerruf (BaW) und Beamte auf Probe (BaP)
Für Beamte auf Widerruf (z. B. Referendare, Anwärter, Dienstanwärter) und Beamte auf Probe ist die Lage noch kritischer:
- Im Falle von Dienstunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt.
- Sie werden in der Regel entlassen und müssen sich in der gesetzlichen Versorgung (Erwerbsminderungsrente) absichern, die deutlich niedriger ausfällt.
Warum eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung hilft, diese Versorgungslücken zu schließen. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben dürfen – egal, ob die Ursache in der Freizeit oder im Dienst liegt.
Besonders wichtig für uniformierte Beamte ist die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel mit spezieller Dienstunfähigkeit:
- Diese garantiert die Auszahlung bereits dann, wenn der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit feststellt.
- Achten Sie darauf, dass auch die spezielle Dienstunfähigkeit für Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Zöllner und Justizvollzugsbeamte eingeschlossen ist.
Ihre Vorteile mit einer durchdachten Absicherung.
- Finanzielle Sicherheit im Krankheits- oder Verletzungsfall
- Absicherung der Versorgungslücke bei Freizeitunfällen
- Schutz für Beamte auf Probe und Widerruf
- Passende Lösungen auch für die besonderen Anforderungen uniformierter Beamter
Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Absicherung zu finden – individuell auf Ihren Status und Ihre Tätigkeit abgestimmt. So können Sie Ihren Dienst mit einem sicheren Gefühl leisten.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Hier sind die wichtigsten Informationen zur Dienstunfähigkeit nochmal in einem kurzen Video zusammengefasst: